Alles rund um Ihre Pensionierung.

Um den wohlverdienten Ruhestand künftig gut versorgt geniessen zu können, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen. Egal für welchen Zeitpunkt der Pensionierung oder welche Form der Kapitalleistung Sie sich entscheiden – wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf. 

Melden Sie sich für unser kostenloses Pensionierungsseminar an (für Personen ab Alter 58) oder kontaktieren Sie uns direkt.

Zeitpunkt der Pensionierung

Welche Träume und Wünsche möchten Sie sich noch erfüllen? Sie haben die Wahl, wann sie sich aus dem Erwerbsleben zurückziehen möchten. Erfahren Sie alles über eine vorzeitige, schrittweise oder aufgeschobene Pensionierung. Statt einer lebenslangen Rente bietet Nest zudem die Möglichkeit, die Altersleistung ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen.

Ordentliche Pensionierung
Als ordentliches Rücktrittsalter gilt für Männer sowohl bei der AHV wie auch in der beruflichen Vorsorge das vollendete 65. Altersjahr, für Frauen das 64. Nest gibt Ihnen aber auch die Möglichkeit, sich vor oder nach dem offiziellen Zeitpunkt oder auch schrittweise pensionieren zu lassen.

Vorzeitige Pensionierung
Die vorzeitige Pensionierung ist frühestens ab 58 Jahren möglich.
Einbusse bei der Altersrente wegen fehlenden Beitragsjahren beachten.
Mit Einkauf in PK können Einbussen abgefedert werden

Aufschub der Pensionierung
Der Aufschub der Pensionierung ist möglich bei mindestens teilweiser Fortführung der Erwerbstätigkeit, längstens bis zum Alter 70. Schieben Sie die Pensionierung auf, wird Ihr Altersguthaben während dieser Zeit weiter verzinst. Die Einzahlung weiterer Beiträge ist nur möglich, wenn Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber bereit ist, sich daran zu beteiligen

Schrittweise Pensionierung
Die schrittweise Pensionierung kommt individuellen Bedürfnissen verstärkt entgegen: Bei jedem Schritt wird der Beschäftigungsgrad jeweils um mindestens 20 Prozent reduziert. Der versicherte Lohn wird proportional zur Erwerbsaufgabe herabgesetzt. Bei jedem Schritt kommt der jeweils gültige Umwandlungssatz zur Anwendung

Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam die für Sie optimale Lösung finden.

Kontaktformular

Renten- oder Kapitalbezug

Je nach individuellen Bedürfnissen entscheiden Sie sich für einen Renten- und/oder Kapitalbezug. Bei uns profitieren Sie auch von der Möglichkeit einer Mischform. Eine Pensionierung muss uns drei Monate vor Rücktritt schriftlich mitgeteilt werden. Ein Entscheid kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Rentenbezug
Eine monatliche Rentenzahlung gibt Ihnen Sicherheit und ein regelmässiges Einkommen. Kinderrenten werden bis zum 18. Altersjahr maximal bis zum 25. Altersjahr ausgerichtet, wenn das Kind in Ausbildung ist. Absicherung des Lebenspartners.

Kapitalbezug
Bei einem Kapitalbezug haben Sie eine hohe Flexibilität und eine einmalige Besteuerung bei Bezug des Guthabens.
Im Todesfall geht das Restkapital an Ihre Erben.
Haben Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Ihrer Pensionierung freiwillige Einkäufe geleistet, ist aufgrund steuerrechtlichen Gründen und Art. 79b, Abs. 3 BVG kein Kapitalbezug mehr möglich (auch kein teilweiser).

Mischform
Sie haben die Möglichkeit einen Teil ihres Altersguthaben in Kapitalform zu beziehen. Das Restguthaben wir in Rentenform ausbezahlt.

Merkblatt  Foglio informativo

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Meier (r.meier(at)nest-info.ch).

Kommission der Rentnerinnen und Rentner (ReKo)

Die Nest-RentnerInnenkommission (ReKo) wird vom Stiftungsrat bei jenen Entscheiden beigezogen, welche die Renten zum Thema haben. Zudem verfolgt sie die Entwicklungen in der Finanzbranche im Allgemeinen und beobachtet die BVG Entscheide des Bundes. Als unerlässlich erachtet die ReKo die Teilnahme an der jährlichen Delegiertenversammlung von Nest. Dort erhalten die Delegierten einen Überblick über den Verlauf des Vorjahres sowie Informationen zu Wachstum und Deckungsgrad der Sammelstiftung. An der Delegiertenversammlung werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt.

Einmal pro Jahr informiert die RentnerInnenkommission alle Rentner und Rentnerinnen in einem offenen Brief über die Tätigkeiten der ReKo und die Entwicklung der Nest Sammelstiftung mit konkreten Zahlen und wichtigen Fakten.

Die RentnerInnenkommission organisiert jedes Jahr einen Ausflug, zu welchem alle Pensionierten eingeladen werden.

Haben auch Sie Lust mitzugestalten und mitzureden: dann melden Sie sich jetzt an