Stiftungsrat
Der Stiftungsrat nimmt die Gesamtleitung der Stiftung wahr, sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und für die Einhaltung des Stiftungszwecks. Er achtet auf die Gleichbehandlung der anspruchsberechtigten Personen und sorgt für Stabilität der Stiftung. Seine Aufgaben und Pflichten sind in der Stiftungsurkunde geregelt.

Vertreterin Arbeitgebende
MBA, Partnerin invalue ag
Stiftungsratspräsidentin
seit November 2019
Stiftungsrätin seit 2014

Vertreterin Arbeitgebende
Eidg. dipl. Expertin Rechnungslegung/Controlling
HR Fachfrau m. eidg. Fachausweis
Leiterin Administration/Mitglied d. GL Steinhof Luzern
Stiftungsrätin seit 2022

Vertreter Arbeitnehmende
lic. iur. HSG
CFO, PKRück AG Zürich
Stiftungsrat seit November 2015

Vertreterin Arbeitnehmende
Dr. oec. HSG
Stiftungsrätin seit 2021

Vertreterin Arbeitnehmende
Journalistin
Kommunikationsbeauftragte WWF Schweiz
Stiftungsrätin seit 2022

Vertreterin Arbeitnehmende
lic. iur. Rechtsanwältin, LL. M.
Raewel Advokatur Zürich
Stiftungsrätin seit 2014

Vertreter Arbeitgebende
Betriebsökonom
Mitglied d. GL K&F KiTs GmbH
Stiftungsrat seit 2022

Vertreterin Arbeitgebende
lic. oec. publ.
Unternehmensberatung Zollikon
Stiftungsrätin seit 2010
Team
Geschäftsleitung

Vorsitzender der Geschäftsleitung

Mitglied der Geschäftsleitung

Mitglied der Geschäftsleitung
Kundenservice

Bereichsleiter




Pensionierungen





Beratung Deutschschweiz

Bereichsleiterin



Risikoprüfung



Datenanalyst & Berufsbildner
Beratung Romandie


Anlagen

Bereichsleiter

Operations & Responsible Investing

Investment Analyst & Hypotheken
Immobilien

Bereichsleiter


Kommunikation

Bereichsleiter

Telefon & Empfang

Telefon & Empfang

Stiftungsbuchhaltung

Bereichsleiterin



Debitorenbuchhaltung & Inkasso
Rechtsdienst

Alexandra Theocharides
Mathematik

Informatik

Bereichsleiter & Berufsbildner

Auszubildende


Anlagekommission
Die Anlagekommission bereitet die Grundlagen für die Festsetzung der langfristigen Anlagestrategie vor und beantragt Änderungen derselben. Sie ist verantwortlich für die taktische Umsetzung der vom Stiftungsrat festgelegten Anlagestrategie. Der Präsident und die Mitglieder werden vom Stiftungsrat ernannt. Alle Mitglieder der Anlagekommission werden aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz und Erfahrung ausgewählt.

lic. rer. pol, CFA
Präsidentin

lic. rer. pol. FRM, CFA

lic. rer. pol.

lic. rer. pol.

lic. oec. publ.

Dr. oec. HSG

Dr. rer. oec
Bereichsleiter Kapitalanlagen
Beratendes Mitglied

Vorsitzender der
Geschäftsleitung
Beratendes Mitglied
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung wählt den Stiftungsrat und äussert sich in Form von Konsultativabstimmungen zu wichtigen Themen, welche die Stiftung als Ganzes betreffen. Ausserdem haben die Delegierten jedes Jahr Gelegenheit, über den Geschäftsbericht, den Rechnungsabschluss und die Anlagen zu diskutieren sowie Fragen dazu zu stellen. Die Ergebnisse von Konsultativabstimmungen und Empfehlungen sind für den Stiftungsrat nicht bindend. Er berücksichtigt diese jedoch bei seinen Entscheidungen so gut wie möglich. Sieht sich der Stiftungsrat gezwungen, einen abweichenden Entscheid zu treffen, informiert er die Delegiertenversammlung über die Gründe.